Online Service

Ich biete Ihnen auch die Möglichkeit, Rechtsfragen via E-Mail an mich zu übersenden. Ich werde mich bemühen, Ihre Fragen innerhalb einiger Kanzleitagen zu beantworten. Diese Antwort erfolgt eben falls per eMail. Benötigen Sie diese in einer anderen Form, bitte ich Sie es mir mit zu teilen. Diese erste anwaltliche Rechtsauskunft ist grundsätzlich kostenlos. Sie dient nur der ersten rechtlichen Orientierung. Sie ist keine Empfehlung meinerseits. Für tiefer gehende Fragen stehe ich nach einer entsprechenden Honorarvereinbarung gerne zur Verfügung. Im Fall, dass es mir im Rahmen der kostenlosen Auskunft nicht möglich ist die Sachlage entsprechend zu beurteilen, melde ich mich bei Ihnen und werde erst nach erfolgter  Honorarvereinbarung tätig!

Beispielsweise:

  • Ansprüche aus Verkehrsunfällen
  • Heiratsgut-Anspruch
  • wie gestalte ich mein Testament
  • habe ich als Ehegatte(in) Anspruch auf Unterhalt